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99% der Einsprüche gegen Spielwertungen sind peinlich! (Fußball allgemein)

Goalgetter1990, Dienstag, 08.06.2021, 11:54 (vor 1045 Tagen) @ DomJay
bearbeitet von Goalgetter1990, Dienstag, 08.06.2021, 12:03

Das sagt man immer so einfach. Und im Fall von Bremen habe ich Zweifel, dass es hier überhaupt anders geht ohne das die Leitenden Personen selbst Probleme bekommen. Ich weiß es nicht genau, aber wenn du als GF etwas hörst, was dein Unternehmen nachteilig beeinflusst und dann nichts tust, ist das dann legal?

Grundsätzlich muss eine Geschäftsführung die "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden" § 43 GmbHG. Grundsätzlich liegt keine Pflichtverletzung vor, wenn eine "unternehmerische Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf der Grundlage angemessener Information zum Wohle der Gesellschaft zu handeln."

Da jeder weiß, dass ein solcher Einspruch unter aller dem Sachverhalt zu Grunde liegender Tatsachen (keine Verfehlung des VFB & diverse vergangene Exempel bei denen es keine Korrektur der Ergebnisse gab) nicht erfolgreich sein wird, darf man entsprechend "vernünftigerweise" davon ausgehen, dass man hier keinen Einspruch einlegen muss (eben aufgrund von fehlender Erfolgsaussicht, die im Zweifelfall eher noch weitere Kosten verursacht). Und kein deutsches Gericht würde dies anders sehen.


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