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Kartellamt schafft bei 50+1-Regel Klarheit (Fußball und Sport allgemein)

Copperfield, Saarbrücken, Donnerstag, 20.05.2021, 15:11 (vor 1702 Tagen) @ Liqin

nehmen wir theoretisch an 50+1 fällt und der BVB hätte Interesse, weitere Gelder zu generieren: wie würde dies ablaufen bezüglich der Aktie?

Das ist alles nicht so einfach. Zum Beispiel kann der Verein auch mit Geldern der AG keine Halle bauen. Zum Anderen wenn 50+1 fällt und ein Investor groß Einsteigt für, logischerweise, Profit ist dei Gemeinnützigkeit des Vereins evtl. in Gefahr was Steuernachteile mit sich bringt. Zur Zeit ist bei den Großen da ziemliches Rosinenpicken. So richtig auf den Status als e. V. will ja auch keiner verzichten.


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