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Kartellamt schafft bei 50+1-Regel Klarheit (Fußball und Sport allgemein)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 20.05.2021, 14:36 (vor 1702 Tagen) @ Liqin

nehmen wir theoretisch an 50+1 fällt und der BVB hätte Interesse, weitere Gelder zu generieren: wie würde dies ablaufen bezüglich der Aktie?

Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.

Laut Vereinssatzung ist der BVB grundsätzlich erst einmal gezwungen, die Regelung nach der Ausführung 50+1 einzuhalten. Er kann also keine Anteile an der Geschäftsführungs GmbH veräußern. Die Aktienanteile, die an der Börse gehandelt werden, kann der BVB völlig unabhängig von 50+1 erhöhen, sofern die Aktionäre einer Kapitalerhöhung zustimmen.


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