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Florian Hübner (Fußball allgemein)

pactum Trotmundense, Syburg, Samstag, 16.01.2021, 11:27 (vor 1190 Tagen) @ Zico80

ok, ich verstehe Dein Argument. Mich würden ide Details interssieren. Ab welcher Personenzahl setzt dass denn ein?

Das kann man nicht pauschal sagen. Das hängt mit Gruppendynamik zusammen. So etwas kann durchaus in kleinen Gruppen von z.B. 10 Personen schon passieren. Bei hunderten oder gar tausenden Menschen funktioniert das nach sehr viel leichter.

Und sind die Personen dann einfach nicht mehr verantwortlich für alle ihre Taten, sobald diese überschritten wurde?

Man ist immer für das eigene Verhalten selbst verantwortlich. In der Justiz wirken solche Umstände jedoch strafmildernd bis hin zu einer Straffreiheit. Das hat schon seinen Grund.

Gilt das für alle Taten oder nur für rassistische Bemerkungen?

Für alle Taten.

Wo ist die Grenze? Kann man damit auch die Ermittlungen gegen die Täter der Sylvesternacht in Köln gleich sein lassen?

Eine Grenze gibt es nicht. Ermittlungen lässt man natürlich nicht sein. Die Ermittlung einer persönlichen Schuld ist immer von Nöten. Die Bewertung wiederum ist eine andere Sache. Zum Glück haben wir ein Justizsystem, wo man solche komplexen Sachverhalte zu klären versucht und sich damit auch in Form von Gerichtsverhandlungen Zeit nimmt. Da werden Taten, die wenige Sekunden dauerten in vielen Stunden analysiert und bewertet.

Weil sie wären ja keine Frauenbelästiger, sondern haben in der Masse entgegen ihrer eigentlichen Persönlichkeitsstruktur gehandelt. Die Nazis waren keine Nazis, sondern nur von der Masse mitgerissen? Die Angreifer aufs Kapitol letzte Woche können auch nix dafür? Oder sind dass alle die Missbrauchten? Du siehst, worauf ich hinaus möchte?

Ich sehe worauf du hinaus willst. Aber du siehst auch, was ich schreibe und worauf ich hinaus will.

Bestraft wurde übrigens bis jetzt - wie bei nahezu allen rassistischen Vorfällen im Profifussball - nur das Opfer. Durch seine Gelbe Karte nachdem er sich über die rassistische Beleidigung gegen ihn aufgeregt hat.

Das ist im Fußball ein grundsätzliches Problem. Es handelt sich um Schnelljustiz und ein Schiedsrichter muss in kürzester Zeit eine Entscheidung auf Basis dessen treffen, was er selber mitbekommen hat. Wenn er nur eine Reaktion auf etwas sieht, kann er nur diese Reaktion ahnden. Das ist vielfach unfair, besonders, wenn man sich diesen Mechanismus aus taktischen Gründen zu Nutze macht und einen Spieler abseits des Schiris so lange provoziert bis der eine offensichtliche Regelübertretung begeht. Genau aus solchen Gründen sind Schnellgerichte für eine Gesellschaft auch abzulehnen. Im Sport geht es aber nicht anders.

Wenn rassistiche Aussagen und Taten nicht ausreichen, um jemanden als Rassisten zu bezeichnen, was muss eine Person dann machen, damit man sie als Rassist bezeichnen darf?

Das musst du die Personen fragen, die dieser Ansicht sind. In meiner Antwort auf einen Beitrag von Ulrich habe ich mich klar positioniert. Das Phänomen der Massenpsychologie darf man jedoch nicht außer Acht lassen. Massenhysterie kann Pazifisten zu Mördern machen. So etwas hat es z.B. in Ruanda beim Völkermord gegeben. Menschen können komplett enthemmt werden und sich absolut konträr zu ihrer Persönlichkeit verhalten.


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