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Auch BVB betroffen: Keine generelle Aufhebung der Abstellungspflicht (Fußball allgemein)

Sascha, Dortmund, Freitag, 02.10.2020, 07:24 (vor 1302 Tagen) @ Eisen

Wie ist das denn überhaupt geregelt, falls ein Verband den Spieler anfordert und dieser gar nicht will?

In der Regel ist das ja in Übereinstimmung, z.B. Bei Rücktritt. Was aber bei nicht Übereinstimmung. Kann der Spieler dann für den Verein gesperrt werden? Das wäre ja irre!

Das ist wohl juristisch gar nicht geklärt. Könnte mir aber vorstellen, dass der DFB im Fall der Fälle damit einen schweren Stand hat, weil der Spieler keinerlei Vertrag mit dem DFB hat, für dessen Verletzung man ihn sanktionieren kann.

Siehe hier

LTO: Es gibt also für die Vereine eine Verpflichtung, nominierte Spieler für die Teilnahme an Spielen der Nationalmannschaft freizustellen. Was ist aber, wenn sich ein Spieler weigert?

Seitz: Das ist gerichtlich für Deutschland noch nicht entschieden. Auch für diese Fragen gilt: In der Praxis wird das nicht mit juristischen Auseinandersetzungen gelöst. Sportlich ist es sicherlich nicht sinnvoll, einen unwilligen Spieler zu seinem WM/EM-Glück mit der Nationalmannschaft zu zwingen, auch wenn er der Mannschaft – wie etwa Philipp Lahm – fehlen mag.


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