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Auch BVB betroffen: Keine generelle Aufhebung der Abstellungspflicht (Fußball allgemein)

Eisen, DO, Freitag, 02.10.2020, 07:18 (vor 1301 Tagen) @ Sascha

Wie ist das denn überhaupt geregelt, falls ein Verband den Spieler anfordert und dieser gar nicht will?

In der Regel ist das ja in Übereinstimmung, z.B. Bei Rücktritt. Was aber bei nicht Übereinstimmung. Kann der Spieler dann für den Verein gesperrt werden? Das wäre ja irre!


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