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Strafen für positiv getestete Quarantäne-Verweigerer (Corona)

tim86, Hamburg, Mittwoch, 09.09.2020, 16:45 (vor 1935 Tagen) @ Weeman
bearbeitet von tim86, Mittwoch, 09.09.2020, 16:51

Ich weiß. Sehe ich genau so.
Selbst wenn es bewusste Verweigerer sind und nicht einfach nur Idioten.
Alle Kosten weiter zu geben kann leicht zur Privatinsolvenz führen. Muss nicht sein. Das Kind hats offenbar auch so schon schwer.

Kann es nicht, da es Schadensersatzforderung aufgrund von Gesetzesverstoßen sind, ist eine Restschuldbefreiung bei einer Privatinsolvenz nicht möglich.
Und das ist in meinen Augen richtig so. Wer bewusst ein Schaden verursacht muss den auch begleichen und soll sich nicht hinter der Allgemeinheit verstecken.

Allgemein frage ich mich, wie es Aussieht, wenn jemand anderes angesteckt wird. Verschweige jemand seine HIV Infektion und habe mit jemanden Sex, kann er mit einer Haftstrafe rechnen. Das müsste in meinen Augen hier auch der Fall sein.
Wobei selbst ohne Ansteckungen der Verstoß gegen eine angeordnete Quarantäne bis zu 2 Jahre Haft führen kann. Im schweren Fall 5 Jahre(§ 75 IfSG).

Das Kind kann da sicherlich nichts für, aber das können Kinder nie für die Taten der Eltern. Man sollte gleichzeitig aber auch das Jugendamt einschalten.


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