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Warum es zur Sancho-Vvl keine Ad Hoc-Meldung gab (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 12.08.2020, 08:42 (vor 2245 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

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„Für die für solche Fälle zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist alles rechtens. Die BaFin teilt auf SPORT1-Nachfrage mit: "Wir sehen nach den uns derzeit vorliegenden Informationen darin eher keine Ad-hoc-Pflicht. Denn dem BVB fließen hierdurch weder Transfererlöse zu noch ergeben sich Auswirkungen auf die unmittelbar sportliche Qualität des Kaders."
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„Wichtig ist hierbei vor allem eine Unterscheidung, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betont: "Dabei muss es sich um Informationen handeln, die ein verständiger Anleger (nicht der Fußballfan) wahrscheinlich als Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde. Dies ist insbesondere der Fall bei solchen Umständen, die erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Dazu kann beispielsweise der Transfer eines bedeutenden Spielers zählen, etwa wegen der erhaltenen oder zu zahlenden Transfersumme, aber auch wenn unmittelbare sportliche Erfolge mit einem Spieler verbunden sind und mit dessen Weggang der weitere sportliche Erfolg in Frage steht. Dies ist hier aber wohl nicht der Fall."


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