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Der Poker um Jadon Sancho wird zum Psychospiel (BVB)

waltrock, Montag, 10.08.2020, 09:11 (vor 2248 Tagen) @ Smeller

Würde es sich um Ware handeln:
Bleibt in unserem Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Ware.

Da die Ablösesumme dafür genutzt wird, den bestehenden Vertrag aufzulösen, ist es mehr eine gegenseitig vereinbarte Ratenzahlung. Du gewährst quasi dem Verein einen Kredit. Es wird da dann sicherlich Vereinbarung zur Zinsbildung bei ausbleibenden Zahlungen geben, sodass du das Geld ggfls. bei einer Bank besorgen kannst. Das hilft dir allerdings bei einer Insolvenz des aufnehmenden Vereins überhaupt nix. Denn du stellst dich dann einfach in die Reihe der Gläubiger.


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