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Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie (Sonstiges)

markus, Donnerstag, 30.07.2020, 08:46 (vor 1366 Tagen) @ RE_LordVader

Mit diesem einfachen Trick kommen zig Betriebe hinsichtlich eines Betriebsrates doch schon lange durch...

Aber auch nur weil die Betriebsräte und Wahlvorstände sich das gefallen lassen. Der Wahlvorstand entscheidet nach eigenem Ermessen in welchen Grenzen die Betriebsratswahl durchgeführt wird. Und der Wahlvorstand wird ja vom Betriebsrat bestimmt, nicht vom Arbeitgeber. In dem Wahlvorstand können also ausschließlich oder überwiegend BR-Mitglieder sein. Wir haben das bei uns schon mal durchgezogen.

Wenn der Arbeitgeber das dann anders sieht, kann er nach der Wahl versuchen, die Wahl anzufechten. Dann entscheiden die Arbeitsgerichte, ob der Wahlvorstand den Betriebsbegriff richtig ausgelegt hat oder der Arbeitgeber recht hat.

Das ganze ist aber unabhängig von der zukünftigen Regelung in der Fleischindustrie. Denn nur weil es auf dem Hofe Tönnies mehrere Betriebsratswahlen gab und diese nicht angefochten worden sind, handelt es sich nicht automatisch um unterschiedliche Betriebe. Das nicht anfechten einer BR Wahl bewirkt nur, dass der BR im Amt bleibt.

Man kann aber in dem aktuellen Fall hoffen, dass durch die vorzeitige Aufdeckung solange noch die Empörung in der Bevölkerung vorhanden ist und die endgültige Gesetzesform noch nicht beschlossen ist, dass es vielleicht doch noch entsprechend formuliert wird. (Aber persönlich vermute ich eher, dass dieser Trick genau so durchgehen wird)

Wenn sie klug wären beziehen sie in dem Wortlaut noch den Konzern mit ein.


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