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Regierung beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie (Sonstiges)

markus, Donnerstag, 30.07.2020, 00:00 (vor 1357 Tagen) @ haweka
bearbeitet von markus, Donnerstag, 30.07.2020, 00:05

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Handwerksbetriebe in der Fleischerei mit maximal 49 Mitarbeitern.

Was macht Tönnies? Er gründet mal eben ein paar neue GmbH`s zur Herstellung und Vertrieb von Fleischwaren aller Art einschließlich der Schlachtung, Zerlegung und Kommissionierung sowie Be- und Verarbeitung zu handelsfähigen Endprodukten aus Fleisch und Fleischbestandteilen.

Bin gespannt, wie viele Mitarbeiter diese GmbH`s haben.

https://www.northdata.de/t%C3%B6nnies+production

Die Frage an der Stelle wäre, was im Gesetzentwurf bzw. späterem Gesetz stehen wird. Ist die Abgrenzung betriebsbezogen oder arbeitgeberbezogen? Das sind nämlich arbeitsrechtlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wenn die Abgrenzung -> 49 Mitarbeiter arbeitgeberbezogen sein sollte, wäre das ziemlich dumm, denn dann wäre der Trick völlig legal.

Sollte der Wortlaut des Gesetzes aber betriebsbezogen sein, taugt dieser Trick nur bedingt. Denn nur weil mehrere Arbeitgeber existieren hat noch lange nicht jeder Arbeitgeber seinen eigenen Betrieb. Mehrere unterschiedliche Arbeitgeber können einen gemeinsamen Betrieb führen (§ 1 Abs. 2 BetrVG). Das ist dann der Fall, wenn die Arbeitnehmer und die Betriebsmittel von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden. Es gibt hierfür mehrere Indizien wie z.B.:

- gemeinsame Leitung und gemeinsame Personalabteilung
- gemeinsame Nutzung von Sozialeinrichtungen (Pausenräume, Kantine)
- räumliche Nähe der jeweiligen Arbeitnehmer
- arbeitgeberübergreifender Personalaustausch, gemeinsame Urlaubs- und Vertretungsregeln

Ich weiß das alles, weil unser Arbeitgeber auch mal recht merkwürdige Ansichten zum Betriebsbegriff hatte und unser BR Gremium verklagt hat. Natürlich haben wir vor Gericht gewonnen ;)


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