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Blau: Ablehnung der Härtefall-Anträge (Fußball allgemein)

Jurist81, Mittwoch, 03.06.2020, 21:11 (vor 1437 Tagen) @ DerInDerInderin

Wow, da habe ich aber eine ganz große Aktion von den Blauen verpasst. Gut, dass ich keine Karten bei denen habe. Gut für mich, erklärt sich von selbst. Gut für die, weil ich aus Prinzip die Rechtmäßigkeit des Art. 240 § 5 Abs. 2 EGBGB überprüft sehen wollen würde. Die Beweggründe des Gesetzgebers verstehe ich ebenso wie bei Art. 240 § 2 EGBGB, den ich hier ja schon des Öfteren ausführlich kritisiert habe. Aber gut gedacht ist leider das Gegenteil von gut gemacht.


Okay, weg von der Pauschalkritik, hin zur Schmähung:
Vielleicht kann ich meinen Partner, der noch zwei DK bei dem Sauhaufen hat, überzeugen, mir seine Ansprüche abzutreten. Beim AG Gelsenkirchen werden sie meine Argumentation, dass per Definition Heimspiele der Blauen nicht unter die Tatbestandsmerkmale Sport- (in Ermangelung der Bereitschaft sich zu bewegen), Kultur- (in Ermangelung einer schöpferischen Höhe) oder sonstige Freizeitveranstaltung (in Ermangelung eines Unterhaltungs- oder Erholungswertes) fallen.

Im Prinzip hat die Bundesregierung mit ihrem Schnellschuss Art. 240 EGBGB die Blauen einem enteignungsgleichen Eingriff unterworfen - am 1.1.2022 kann man da nur noch Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Ob Scholz das in seiner Haushaltskalkulation berücksichtigt hat?

Apropos Insolvenztabelle: das wird die letzte und für viele Blaue auch die erste Tabelle sein, in der S04 ganz oben steht und dort auch stehen bleibt.


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