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UEFA droht (Fußball und Sport allgemein)

tim86, Hamburg, Samstag, 04.04.2020, 15:37 (vor 2099 Tagen) @ Smeller

Auszubildene dürfen auch nicht so leicht wie andere Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden. Und wenn, haben sie zumindest die ersten 6 Wochen noch Anspruch auf das übliche Gehalt.

Dein Arbeitgeber muss alles ihn mögliche tun um deine Ausbildung weiter zu gewährleisten.
Wenn dein Arbeitgeber dich in einer anderen Abteilung beschäftigen könnte, muss er dies tun(vorausgesetzt, die Abteilung hat etwas mit deiner Ausbildung zu tun). Wenn er durch umstellung der Lehrinhalte/des Lehrplans dich weiter beschäftigen könnte, muss er das tun. Wenn er dich in eine Ausbildungsveranstalltung schicken könnte, muss er das tun...

Einzig wenn er all das und weiteres nicht kann, darf er dich in Kurzarbeit schicken, wo er dir wie gesagt die ersten 6 Wochen dein volles Gehalt zahlen muss.


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