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Land NRW | Weitere Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung (Corona)

MDomi, Dienstag, 17.03.2020, 16:26 (vor 2106 Tagen) @ Ritti
bearbeitet von MDomi, Dienstag, 17.03.2020, 16:30

Folgenden Geschäften ist bis weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet

Damit man keine Brötchen mehr beim Bäcker kauft an den Tagen? Was soll dann die ganze Regel? Und dann noch die Zeit begrenzen, damit es sich ballt.

Zu was zählt der Bäcker mit Stehtischen denn jetzt? Zu was der Bäcker mit Sitzen?

Hauptsache die Haare sitzen. Was für ein Vollidiot der Laschet. Und wie soll son Bäcker die Schlange begrenzen? Sicherheitsdienst mit Knarre? Mehrkosten bei weniger Einnahmen. :D Wirklich keine Geschäftsform, die so selten wäre, dass man denen keinen klaren, direkten und sauberen Vorgaben gibt.


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