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Finanzieller Schaden für den BVB (BVB)

Sascha, Dortmund, Montag, 09.03.2020, 10:26 (vor 2379 Tagen) @ Ulrich

Bei den Hospitality Seats kommen in der Regel noch Flüge und Hotelkosten hinzu.


Die aber nicht vom BVB entschädigt werden müssen.


Die Frage ist auch, wie Verträge mit Vorlieferanten (Getränke, Essen etc.) ausgestaltet sind.

Ich halte die Situation rechtlich für ziemlich knifflig, weil es erst einmal eine Vorgabe seitens der Gesundheitsämter ist, die in absehbarer Zeit wieder aufgehoben wird. Da kann auch der DFB nicht einfach willkürlich entscheiden, dass das Spiel generell ohne Fans stattzufinden habe und alle geschlossenen (Kauf-)verträge ohne Erstattungspflicht für die Vereine verfallen.


Das ganze ist hoch komplex und wird mit Sicherheit eine heftige Delle in der Bilanz des BVB hinterlassen. Aber existenzgefährdend wird das ganze nicht sein. Da könnte es bei kleineren Clubs in der zweiten, dritten und vierten Liga u.U. anders aussehen. Von anderen Branchen ganz zu schweigen.


Es gibt noch freie Termine, zu denen eine Aufhebung der Schutzmaßnahmen zumindest möglich bis wahrscheinlich ist. Ich sehe da schon die Pflicht zur Schadensvermeidung, in denen man erst einmal diese Möglichkeiten abwartet, wenn da keine Gelder zurück gezahlt werden müssen.


Das läge aber nicht in der Hand der Vereine, sondern der DfL bzw. des DFB. Denkbar wäre z.B. die hier bereits angesprochene Absage von Länderspielterminen, etc.

Ja. Dann wäre aber zum Beispiel die Frage, in wie weit auch DFL/DFB haftbar wären, wenn sie einen Zuschauerausschluss aufgrund einer möglicherweise temporären Anordnung ansetzt, wenn eine Nachholung z.B. am nächsten Pokalspieltag noch möglich wäre. Mag für die Verbände zwar ein Gedanke sein, der Zahnschmerzen verursacht, aber auch sie können nicht einfach Recht aushebeln.


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