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Finanzieller Schaden für den BVB (BVB)

Sascha, Dortmund, Montag, 09.03.2020, 09:48 (vor 2379 Tagen) @ Ulrich

Bei den Hospitality Seats kommen in der Regel noch Flüge und Hotelkosten hinzu.


Die aber nicht vom BVB entschädigt werden müssen.

Die Frage ist auch, wie Verträge mit Vorlieferanten (Getränke, Essen etc.) ausgestaltet sind.

Ich halte die Situation rechtlich für ziemlich knifflig, weil es erst einmal eine Vorgabe seitens der Gesundheitsämter ist, die in absehbarer Zeit wieder aufgehoben wird. Da kann auch der DFB nicht einfach willkürlich entscheiden, dass das Spiel generell ohne Fans stattzufinden habe und alle geschlossenen (Kauf-)verträge ohne Erstattungspflicht für die Vereine verfallen.

Es gibt noch freie Termine, zu denen eine Aufhebung der Schutzmaßnahmen zumindest möglich bis wahrscheinlich ist. Ich sehe da schon die Pflicht zur Schadensvermeidung, in denen man erst einmal diese Möglichkeiten abwartet, wenn da keine Gelder zurück gezahlt werden müssen.


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