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Dietmars Restprogramm (BVB)

Ulrich, Sonntag, 01.03.2020, 13:17 (vor 2385 Tagen) @ markus93

Darf der DFB doch gar nicht oder?

Auch das würden im Zweifelsfall die Gerichte entscheiden. Zunächst die Sportgerichtsbarkeit bis hoch zum CAS, und dann ggf. die ordentlichen Gerichte.


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