Willkommen im BVB-Forum

Kommentar zu den Ereignissen am Dortmunder Hauptbahnhof (BVB)

gellendorf, Dienstag, 29.10.2019, 22:10 (vor 2516 Tagen) @ alexey83

Bei diesem Verfahren ging es darum, ob Polzeibeamte gegen eine Kennzeichnungspflicht (Namensschild bzw. Kennzeichnung im Land Brabdenburg)vorgehen können.

Das BVerwG hat die Anträge der Polizisten zurückgewiesen.

Die Regelung in Brandenburg wurde als verfassungsgemäss angesehen.

Nicht unser Fall, aber ermutigend.

SGG


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: