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Ulrich, Sonntag, 22.09.2019, 12:47 (vor 2381 Tagen) @ markus


Durch die "Günstigerprüfung" zahlt man nie "drauf", Kapitalerträge werden mit maximal 25% besteuert, bei geringem Einkommen kann man sich die pauschal abgeführte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt zurückholen.


Welche Grenze ist da relevant? Die 17.500 oder die 80.000?

Dort, wo der effektive Steuersatz von 25 Prozent erreicht ist. Bei Steuerklasse 1 dürfte das etwa bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 55.000 Euro im Jahr der Fall sein.


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