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markus93, Sauerland, Donnerstag, 15.08.2019, 14:21 (vor 2468 Tagen) @ Baffy

Mit vererben meinte ich auch, dass die DK irgendwann überschrieben wird. Der Kaufvertrag bzw Nutzungsrecht der DK gilt ja auch nur für ein Jahr und wie du schon sagst läuft der Vertrag dann aus und kann logischerweise nicht erneuert werden.


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