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Baffy, Bad Berleburg, Donnerstag, 15.08.2019, 14:02 (vor 2467 Tagen) @ markus93

Meiner Auffassung nach nur wenn beide Parteien noch leben und aktiv überschreiben.

Wenn der jetzige Dauerkartenbesitzer stirbt ist dies meiner Meinung nach, nicht Gegenstand der Erbmasse, da kein Vermögenswert. Die Restnutzung der erteilten und bezahlten Saison wird möglich sein. Einen vererbaren Rechtsanspruch auf Erwerb für die nächste Saison ist meiner Auffassung nach nicht vorhanden.

Somit wird ohne aktive Überschreibung innerhalb der Familie , die Dauerkarte mit Tode zur nächsten Saison untergehen.

Sollte ich nicht richtig liegen, bitte ich alleine schon aus Eigeninteresse um entsprechende Korrektur.


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