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FAZ ausführlich zum Fall Jatta (Fußball und Sport allgemein)

WBSTRR, Tempelnah 1.5 km, Freitag, 09.08.2019, 12:07 (vor 2331 Tagen) @ CrimsonGhost

Kurze Antwort aus der Praxis:

Hätte das Jugendamt nicht einen Asylantrag stellen müssen.

Nein

Nach SGB VIII §42 ist das Jugendamt für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig und dazu gehört auch das Stellen des Asylantrages.

Zuständig ja. Antrag müsste ggfs. vom Vormund gestellt werden. Das ist nicht notwendigerweise das Jugendamt.
Allerdings besteht auch kein Automatismus, dass jeder unbegleitet eingereiste Minderjährige auch einen Asylantrag stellen muss.


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