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FAZ ausführlich zum Fall Jatta (Fußball und Sport allgemein)

CrimsonGhost, Freitag, 09.08.2019, 11:54 (vor 2331 Tagen) @ Schnippelbohne

Hätte das Jugendamt nicht einen Asylantrag stellen müssen. Nach SGB VIII §42 ist das Jugendamt für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig und dazu gehört auch das Stellen des Asylantrages. Oder war Jatta nicht unbegleitet?


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