Mir ist der Artikel zu einseitig (BVB)
Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn auch eine unabhängige oder Gegenseite zu Wort käme.
Absolut, das ist ja auch etwas, was der Gegenseite genauso (mit Recht) vorgeworfen wurde.
Denn selbst als juristischer Laie, der ich bin, bin ich innerhalb von wenigen Minuten Googlen auf § 77b Abs. 2 S. 1 StGB gestoßen:
Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat *und der Person* des Täters Kenntnis erlangt.
Ich stimme Dir zu, dass man auf diesen Umstand hätte eingehen
können/sollen. Selbst die Kommentarliteratur hilft mir persönlich
hier nicht weiter:
Beispiel (Mitsch in Müchener Kommentar, StGB, § 77b, Rn. 21)
"Die Kenntnis muss auch die Person des Täters umfassen. zur
Fussnote 23 In der Antragsphase schützt allerdings die
Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK) den Tatverdächtigen vor
antizipierten Schuldzuweisungen. Die Wortwahl „Person des Täters“
ist deshalb etwas verfehlt. „Beschuldigter“ wäre ebenfalls
unpassend, weil die Person vor der Antragstellung meistens noch
nicht den prozessualen Status des Beschuldigten (§ 157 StPO)
haben wird. Mehr als einen Tatverdacht wird man in der Regel aus
dem verfügbaren Informationsbestand gegen eine bestimmte Person
nicht ableiten können. Daher wäre die Bezeichnung
„Tatverdächtiger“ am treffendsten. Daran hat sich die
Auslegungsarbeit zu orientieren: „Kenntnis von der Person des
Täters“ bedeutet Kenntnis von den Tatsachen, die den Tatverdacht
auf eine bestimmte Person lenken."
Was mich so irritiert ist aber der Umstand, dass die Polizei
überhaupt mit sehr erheblichem Aufwand ohne Strafantrag
ermittelt. Nochmal der MüKo (jetzt Rn. 6:
"Abs. 1, in dessen Mittelpunkt rechtliche Details der
Strafantragsfrist stehen, enthält zugleich eine Stellungnahme zur
Rechtsnatur des Strafantrags und zu den Rechtsfolgen im Falle
eines rechtzeitig bzw. nicht oder nicht rechtzeitig gestellten
Strafantrags: Die Feststellung, dass die Tat „nicht verfolgt“
wird, wenn innerhalb der Frist kein Strafantrag gestellt wurde,
ist der Sache nach ein Imperativ: „Die Tat darf nicht verfolgt
werden!“ Es handelt sich also um die gesetzliche Anordnung eines
Verfahrenshindernisses. Umgekehrt folgt daraus, dass ein
fristgemäß gestellter Strafantrag Verfahrensvoraussetzung ist.
Dieses Verfahrenshindernis ist zwingend („wird nicht
verfolgt“). Die Strafverfolgungsbehörden können sich also nicht
nach Ermessen darüber hinwegsetzen und das Verfahren dennoch
durchführen."
Warum wurde also seitens der Polizei überhaupt ermittelt?
Unabhängig davon stellt sich mir sehr stark die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Sehr viele Ermittlungsverfahren in Offizialdelikten werden mit der Begründung eingestellt, dass sich der/die/das Täter(in) nicht mit vertretbarem Ermittlungsaufwand feststellen lassen - und hier wird monatelang ein Aufand betrieben, der Beamte und Technik in Anspruch nimmt, die in der Zeit auch "schlimmere" Delikte hätten aufklären können.
Antworten auf diesen Eintrag:
- Mir ist der Artikel zu einseitig - Ausputzer, 13.06.2019, 19:00
gesamter Thread:
- Neu auf schwatzgelb.de: Fanhilfe Dortmund: "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt." -
Redaktion schwatzgelb.de,
12.06.2019, 17:02
- Mir ist der Artikel zu einseitig -
bers,
13.06.2019, 18:03
- Mir ist der Artikel zu einseitig - Elmar, 14.06.2019, 08:48
- Mir ist der Artikel zu einseitig - Ausputzer, 13.06.2019, 19:00
- Unterstützung für Fanhilfe? -
BenschPils,
13.06.2019, 17:00
- Unterstützung für Fanhilfe? - Schnippelbohne, 13.06.2019, 18:07
- Unterstützung für Fanhilfe? - Seb09, 13.06.2019, 18:06
- Hätte nicht ich gedacht, ... - Josch108, 13.06.2019, 14:59
- Starkes Stück - Basti Van Basten, 12.06.2019, 23:58
- Vielen Dank - hkw, 12.06.2019, 22:35
- : "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher unbekannt." - Elmar, 12.06.2019, 22:02
- Fanhilfe Dortmund: "Dieser Winkelzug ist in der Rechtsprechung bisher..." - Wallone, 12.06.2019, 21:00
- Danke für Interview - Kaiser23, 12.06.2019, 18:03
- Danke - simie, 12.06.2019, 17:19
- Mir ist der Artikel zu einseitig -
bers,
13.06.2019, 18:03