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Mir ist der Artikel zu einseitig (BVB)

bers, Oberfranken, Donnerstag, 13.06.2019, 18:03 (vor 1776 Tagen) @ Redaktion schwatzgelb.de

Hallo zusammen,
ich möchte die Kompetenz der beteiligten Personen hier nicht bewerten, aber mir ist zumindest der Artikel viel zu einseitig. Es ist leider so, dass jeder juristische Laie nach einem Semester Studium jeden unbedarften Nichtjuristen an die Wand reden kann - das heißt aber nicht, dass die Argument alle korrekt sind, vielmehr fehlt dem Gegenüber schlicht das Vokabular zur Diskussion. Deswegen würde ich es sehr begrüßen, wenn auch eine unabhängige oder Gegenseite zu Wort käme.

Denn selbst als juristischer Laie, der ich bin, bin ich innerhalb von wenigen Minuten Googlen auf § 77b Abs. 2 S. 1 StGB gestoßen:

Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat *und der Person* des Täters Kenntnis erlangt.

Wenn die Leute von der Fanhilfe also sagen, dass

Dieser Winkelzug ... in der Rechtsprechung bisher unbekannt

ist (es geht darum, dass der Antrag mehr als 3 Monate nach dem Spiel gestellt wurde) ... Naja, dann wirkt das auf den Laien eben nicht so überzeugend. Eine unabhängige Meinung dazu wäre schon interessant.


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