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Ibisevic - 3 Spiele Sperre (Fußball allgemein)

Nolte, Mittwoch, 20.03.2019, 23:03 (vor 1861 Tagen) @ Textmarker


Wenn ich mit einer Schusswaffe auf jemanden schieße, ihn aber verfehle, so entscheidet dieser zufällige Faktor (je nach Blickwinkel Glück/Pech) unter
Umständen über versuchtes Tötungsdelikt/vollendetes Tötungsdelikt. Im Regelfall folgt daraus auch eine andere Strafzumessung (die sich aber nicht annähernd insofern unterscheidet, wie scheinbar bei der Sportsgerichtsbarkeit). Genau so ist der Fall hier gelagert.

Und wo ist dann das Problem? Oder bist du dagegen, dass jemand, der einen anderen Menschen erschießen will und das auch schafft, anders bestraft wird als jemand, der verfehlt?


Die "Blödheit" des (zielgerichteten) Werfens wird auch schon beim versuchten Delikt sanktioniert.

Joa. Aber wie in deinem Beispiel des Schießens mit der Schusswaffe fällt die Sanktion bei Gelingen in der Regel härter aus als bei einem Fehlschlag (bzw. -schuss).


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