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Landgericht Essen erspart Schalke-Ultra das Gefängnis (Fußball allgemein)

Matse, Dienstag, 11.12.2018, 13:48 (vor 1962 Tagen) @ WBSTRR

Wie kann der Ehrenrat der Gelsenkirchnern objektiv über eventuelle Sanktionen gegen Hugo-Mitglieder entscheiden wenn der Ehrenrats-Vorsitzende den Ex-Chef-Hugo vor dem Landgericht verteidigt.

Du meinst also, dem Typen ist ein Stadionverbot erspart geblieben, weil der Strafverteidiger gleichzeitig ein Ehrenamt im Verein ausübt?
Hast Du dafür Belege?

In prozessualer Sicht ist das natürlich ein Interessenkonflikt. Laut Satzung entscheidet der Ehrenrat "grundsätzlich aufgrund mündlicher Verhandlung, in welcher sich der Betroffene von einem schriftlich bevollmächtigten Rechtsbeistand begleiten oder vertreten lassen kann." Klar, das kann natürlich auch ein anderer Jurist sein (der Angeklagte konnte ja ein großes Team aufbieten).

Ob überhaupt ein Vorstandsbeschluss vorliegt, ein Stadionverbot zu verhängen oder der Ehrenrat selbst tätig geworden ist, darüber liegen keine Informationen vor. Ebenso wenig, ob sich in diesem Falle der Vorsitzende als befangen erklären würde.

Zudem halte ich es aufgrund der Faktenlage doch sehr illusorisch, dass

a) die weiteren 3+1 Mitglieder des Ehrenrates nach der Pfeife des Vorsitzenden tanzen und
b) ein renommierter Jurist nicht zwischen Vereins- und Berufstätigkeit unterscheiden kann

Ansonsten bedaure ich natürlich, dass ich mich an einem Spieltag des BVB tatsächlich mit einer Angelegenheit des Derbyverlierers beschäftigt habe ;)


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