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Bayern vermelden wieder Rekordumsatz (Fußball allgemein)

Copperfield, Saarbrücken, Mittwoch, 21.11.2018, 07:30 (vor 1984 Tagen) @ CorranHorn

Spielerablösen werden über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Beispiel: Ich kaufe einen Spieler für 100 Mio, Vertragslaufzeit 5 Jahre.
Dann habe ich im ersten Jahr einen bilanziellen Verlust von 20 Mio. (Der Spieler ist nur noch 80 Mio wert, also gekauft für 100 Mio, neuer Wert 80 Mio = 20 Mio Verlust.)
Im Jahr darau wieder 20 Mio, da der Spieler nur noch 60 Mio wert ist.

Würde ich also z.B. im zweiten Jahr (Spieler ist noch mit 60 Mio in der Bilanz) den Spieler für 30 Mio verkaufen, würde ich 30 Mio Verlust machen. Müsste also zusätzliche 30 Mio abschreiben.

Kostet ein Spieler 0 Ablöse (z.B. aus der eigenen Jugend) hat er in der Bilanz übrigens einen Wert von 0.
Wenn man diesen Spieler dann verkauft z.B. für 50 Mio, erzielt man einen bilanziellen Gewinn von 50 Mio.


Wenn ich also einen Spieler der aus der Jugend kommt für 100 Mio verkaufe und für dieses Geld einen neuen Spieler kaufe mit 5 Jahren Vertragslaufzeit, dann habe ich in der Bilanz einen Gewinn von 80 Mio Euro. (100 Mio Gewinn, abzüglich der 20 Mio Euro Abschreibung für den gekauften Spieler) Und diese 80 Mio Euro muss ich natürlich auch versteuern.

Ja genau gutes Beispiel. Jetzt hab ich 80 Mio aber muss den Spieler ja ersetzen. Hierfür würde ich jetzt denke das ich wenn ich nicht direkt einen Spieler finde Rückstellungen bilden kann. Natürlich nicht unbegrenzt und nachvollziebar. So ungefähr - Rückstellung für 2019 - offensiver Mittelfeldspieler - unter 25 Jahre - ca. 30 Mio. Und das geht nicht?


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