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Fakten (BVB)

Blarry, Essen, Dienstag, 23.10.2018, 16:20 (vor 1984 Tagen) @ defender

Nö. Aus dem Artikel und dem Video ergibt sich mehr als Spekulation, s. o. und um Tötungsabsicht geht es doch gar nicht. Die Sache ist zudem vor dem "Amtsgericht" angeklagt, d. h. die maximale Strafe kann nicht mehr als 4 Jahre betragen (von der Maximalstrafe wird kaum auszugehen sein).

Um die bevorstehende Freiheitsstrafe würde ich mir an seiner Stelle weniger Sorgen machen als den womöglich (hoffentlich!) folgenden Zivilprozess betrefflich Verdienstausfallentschädigung. Danach wird der gute Mann vermutlich sein Leben lang keinen einzigen Euro über Pfändungsfreibetrag in die Hand kriegen.


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