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Fakten (BVB)

defender, Dienstag, 23.10.2018, 15:37 (vor 1984 Tagen) @ Schaumkrone

Du hörst Dich an als sei klar, dass der Ordner den Fan vorsätzlich
lebensgefährlich verletzen wollte. Woher hast Du das wissen?

Wer lesen und das Video gucken kann, ist klar im Vorteil, denn daraus ergeben sich Tatsachen. Aus der Mitteilung und dem Video geht hervor, dass der Strafprozess wegen "schwerer Körperverletzung" begonnen hat. Ergo gibt es eine Anklage wegen "schwerer Körperverletzung". Das ist etwas anderes als eine lebensgefährliche Körperverletzung. Der Prozess setzt voraus, dass ein hinreichender Tatverdacht gegeben von der Staatsanwaltschaft bejaht wurde, weshalb Anklage erhoben wurde. Das Gericht hat - nach Prüfung - die Anklage zugelassen. Aus dem Video ergibt sich, dass der Angeklagte bereits eine geständige Einlassung abgegeben hat. Es wird also nicht auf Freispruch verteidigt.

Was wenn es zu einer der "üblichen Prügeleien" kam zwischen Sicherheitskräften
und Fans und der arme Mann höchst unglücklich gefallen ist? Klar scheint der
Auslöser des Sturzes ein Tritt gewesen zu sein - aber ob der mit Tötungsabsicht
ausgeführt wurde bezweifele ich doch stark. Die Details kennen leider nur die
Zeugen - alles weitere ist Spekulation.

Nö. Aus dem Artikel und dem Video ergibt sich mehr als Spekulation, s. o. und um Tötungsabsicht geht es doch gar nicht. Die Sache ist zudem vor dem "Amtsgericht" angeklagt, d. h. die maximale Strafe kann nicht mehr als 4 Jahre betragen (von der Maximalstrafe wird kaum auszugehen sein).


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