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Thema Vertragskündigung (BVB)

Wallone, Dienstag, 14.08.2018, 14:28 (vor 2082 Tagen) @ Doman

Die meisten Spieler werden aber für mehr als zwei Jahre verpflichtet..
Somit wäre der Vertrag sofort ein unbefristeter Vertrag der normal gekündigt werden kann...

Ich würde eher behaupten dass die meisten Verträge keine Anstellungsverträge ala Arbeitnehmer sind sondern vielmehr Werkverträge o.ä.

Nein. Spielerverträge sind Arbeitsverträge. Die Höchstdauer einer Befristung von zwei Jahren gilt nur, wenn kein Sachgrund vorliegt (§ 14 Absatz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Nach dem Bundesarbeitsgericht liegt ein solcher Sachgrund bei Profifußballern in der Eigenart der Arbeitsleistung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG).


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