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Thema Vertragskündigung (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 14.08.2018, 08:12 (vor 2913 Tagen) @ Kallewupp

Selbst wenn. Wenn in seinem Arbeitsvertrag nicht die Möglichkeit dazu festgeschrieben worden wäre - und das wäre aus Sicht eines Fußballvereins glatter Selbstmord, wenn man den Spielern sowas einräumen würde - hat die ordentliche Kündigung erst einmal gar keinen Wert.


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