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Und das ist auch richtig so! (Fußball allgemein)

Nietzsche, Mittwoch, 06.06.2018, 12:13 (vor 2148 Tagen) @ Schnippelbohne

Aus Art 33 Abs. 4 Grundgesetz folgt für Beamte eine besondere Pflicht zur Verfassungstreue.
Das Bundesverfassungsgericht dazu: "Vom Beamten wird erwartet, dass er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten es sich lohnt” (BVerfGE 39, 334 ff., insb. 347).

Es könnte durchaus sein, dass er während seiner Dienstzeit durch seine Aktivitäten gegen diese Grundsätze verstoßen hat. Das kann vermutlich auch Auswirkungen auf die Pensionsansprüche haben. Habe das jetzt nicht weiter recherchiert.

Völlig klar. Nur solange er nicht wegen eines Vergehens von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurde, steht ihm seine Pension eben zu.
Das ging mir einfach zu schnell. Was, ein Rechter? Sofort Pension wegnehmen! Das ist so ein Reflex geworden, dass es ok sei, Leuten wegen ihrer Ansichten beruflich zu schaden.
Bei solchen Sachen sollte man sehr vorsichtig sein, sonst ist man ganz schnell bei einer Gesinnungspolizei.


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