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Und das ist auch richtig so! (Fußball und Sport allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Mittwoch, 06.06.2018, 11:31 (vor 2759 Tagen) @ Nietzsche

Aus Art 33 Abs. 4 Grundgesetz folgt für Beamte eine besondere Pflicht zur Verfassungstreue.
Das Bundesverfassungsgericht dazu: "Vom Beamten wird erwartet, dass er diesen Staat und seine Verfassung als einen hohen positiven Wert erkennt und anerkennt, für den einzutreten es sich lohnt” (BVerfGE 39, 334 ff., insb. 347).

Es könnte durchaus sein, dass er während seiner Dienstzeit durch seine Aktivitäten gegen diese Grundsätze verstoßen hat. Das kann vermutlich auch Auswirkungen auf die Pensionsansprüche haben. Habe das jetzt nicht weiter recherchiert.


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