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Keine ad hoc Meldung - keine Nachricht (BVB)

tim86, Hamburg, Sonntag, 07.01.2018, 17:24 (vor 2911 Tagen) @ Burgsmüller84
bearbeitet von tim86, Sonntag, 07.01.2018, 17:28

Aber interessantes um den BVB ist doch ein "wirklich wichtiger Geschätsvorfall" der BVB KgAA. Und ein solcher Transfer ist definitiv ad hoc Pflichtig, wenn es um ein wichtigen Spieler geht. Und zwar nicht erst bei Verzug, sondern sobald die Anfrage um Freigabe kommt oder Angebot, welches nicht sofort abgelehnt wird.
Beim Götze Wechsel mussten wir damals strafe Zahlen, da wir nicht unmittelbar über das Angebot der Bayern an den BVB per ad hoc Meldung berichtet haben sondern 2 Tage später als das offlizielle Schriftliche Angebot einging.

Der EuGH hat festgelegt, dass ad hoc Meldungen nicht nur bei abgeschlossenen Vorgängen verpflichtend sind, sondern auch zwischenschritte in einem zeitlich gestreckten Vorgang eine ad hoc Pflichtige Insiderinformation sein kann. Und dass ad hoc Pflicht nicht nur bei Ereignissen besteht, sondern bereits wenn ein bestimmtes Ereignis wahrscheinlich ist.


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