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Puh... Das sehen sie bei City aber anders. (BVB)

Kulibi77, Donnerstag, 31.08.2017, 18:29 (vor 3267 Tagen) @ Sayael

Der Vertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden. Weigert sich der Club kann der Spieler beim Verband prüfen lassen ob eine einseitige Kündigung rechtens ist. Dazu braucht es aber gute Gründe wie schwere Pflichtverletzungen des Clubs. Es wäre doch auch verrückt wenn millionenteure Nachwuchsspieler einfach so kündigen könnten.


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