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Falsch. Zumindest für Bundesliga-Profis. (BVB)

Wendyville, Berlin, Donnerstag, 17.08.2017, 22:03 (vor 3212 Tagen) @ Jurist81

"Spielern, Trainern und Funktionsträgern von Vereinen und Tochtergesellschaften - letzteren nur, wenn sie unmittelbar auf den Spielbetrieb einwirken können - ist es untersagt, auf Gewinnerzielung gerichtete Sportwetten - selbst oder durch Dritte, insbesondere nahe Angehörige, für eigene oder fremde Rechnung - auf den Ausgang oder den Verlauf von Fußballspielen oder Fußballwettbewerben, an denen ihre Mannschaften mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind, abzuschließen oder dieses zu versuchen. Sie dürfen auch Dritte dazu nicht anleiten oder dabei unterstützen, solche Wetten abzuschließen. Sie sind verpflichtet, sich auf solche Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen. Verstöße stellen eine Form unsportlichen Verhaltens dar."

https://www.dfb.de/fileadmin/_dfbdam/2014124_08_Rechts-Verfahrensordnung.pdf


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