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Aussage Kartellamt (BVB)

Chappi1991, Mittwoch, 02.08.2017, 16:17 (vor 2476 Tagen) @ Thor

,,Das Kartellamt hatte sich bei der Ausschreibung der DFL "für den Verbraucher vorteilhafte Produktverbesserungen" gewünscht und ein Alleinerwerbsverbot zur Bedingung gemacht."

Die da wären...?


Das ganze ist ein klassisches Eigentor. Es gibt dabei nur Verlierer.


Tja, das ist die Frage, die ich mir zu dem Thema auch stelle!

Wenn jetzt jeder das Produkt in einer etwas anderen Aufmachung hätte, okay, aber wenn ein Produkt zum Wohle des Verbrauchers verhackstückelt und teurer wird, ich sehe es nicht...

Die Frage ist wohl von der falschen Seite beleuchtet. Es ist dich überliefert, dass KHR mit dem Kartellamt gesprochen hat. Diese No-Single-Buyer-Rule nutzt auch zufällig genau den Klub, weil man damit die Preise dank Paketvergabe hochtreiben konnte. Man darf davon ausgehen, dass dem Kartellamt schon klar war, dass es dem Endverbrauch nichts nutzen würde.


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