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Lösung: Rückkaufoption (BVB)

Limnoria, Dienstag, 01.08.2017, 11:02 (vor 3228 Tagen) @ Zipfelklatscher

Eine Rückkaufoption kann ja wohl offensichtlich nur Sinn ergeben, wenn sie einvernehmlich ist und da sehe ich nicht, welches Interesse der Spieler daran hat.

Wenn ein Spieler gegen den Willen des Vereins - was hier ja offenbar gar nicht der Fall ist - weg will, schafft er es auch, das durchzusetzen. Dann hat die Unterschrift Einfluss auf die Höhe der Ablöse aber sicher nicht, ob sich der Spieler eine Rückkaufoption in den Vertrag schreiben lässt. Eine Rückkaufoption wäre in einem solchen Fall, an Dämlichkeit ja überhaupt nicht zu überbieten.


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