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Das hieße also... (BVB)

November82, Stadt mit K, Freitag, 14.07.2017, 11:17 (vor 3105 Tagen) @ -Christian-

Aber sollte das Szenario weiter unten vom Kollegen beschrieben (China-Verein zahlt an Auba und Auba an uns für "Vertragsbruch") ansatzweise stimmen, bedarf es dann überhaupt einer Ad-Hoc Meldung?

Ad hoc Meldungen sind erst bei überwiegender Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Information erforderlich. Sie könne zudem bis zum Vertragabschluss aufgeschoben werden, sofern die Vertaulichkeit der Information (zumindest in der Sphäre des Vereins) gewahrt ist.

Das war bei Max wohl nicht mehr der Fall, weil er und sein Vater zu viel geplappert haben und zumindest bei seinen Äußerungen das Risiko bestand, dass diese der Vereinssphäre zuzurechnen sind.

Meldepflichtig wäre ein derartiger außerordentlicher Ertrag auf jeden Fall.


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