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nicht unbedingt (BVB)

Johannes, Emsdetten, Freitag, 14.07.2017, 10:54 (vor 3105 Tagen) @ el_ayudante

So wie ich das beim Modestetransfer und dem chineschen Angebot für Kampl verstanden habe wird die Strafzahlung wie folgt umgangen:

Der Spieler erhält vom chin. Verein eine Einmalzahlung von 88 Mio.
Dieser verwendet der Spieler um beim abgebenden Verein eine Strafe für Vertragsbruch, die seltsamerweise ebenfalls 88 Mio. beträgt, zahlen zu können.

Offiziell wird in Folge der Vertrag zwischen abgebenden Verein und Spieler mit einem Auflösungsvertrag abgewickelt und der Spieler wechselt ablösefrei (da ja vertragslos) zum aufnehmenden chinesischen Verein.

Irgendwo zwischen lachen und weinen! Mein Arbeitskollege hat mir das Modell die Tage ausführlicher erläutert und ich hoffe ich habe es richtig verstanden und wiedergegeben.

Und wenn der Spieler die 88 Millionen einfach nicht weitergibt ?
Wird er dann von den Chinesen verklagt weil er sich nicht an Steuerhinterziehung beteiligt hat ?


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