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Angst vor Randale: BVB-Spiel in Geseke abgesagt (BVB)

Erfolgsfan, Dienstag, 04.07.2017, 12:08 (vor 3115 Tagen) @ Ulrich

Andererseits kann ich jede Sachbearbeiterin oder jeden Sachbearbeiter im Sozialamt verstehen die / der keinen persönlichen Umgang mit dem Typen haben möchte. Schon sein angeblicher "Geh"stock sollte eigentlich Waffenscheinpflichtig sein. Und bei einem Vorstrafenregister mit sicherlich zwanzig rechtskräftigen Verurteilungen sollte eigentlich klar sein dass von dem Mann potentiell eine nicht unbeträchtliche Gefahr ausgeht. Zuletzt hat er wohl einen Taxifahrer zusammengeschlagen. Ergebnis: Haftstrafe, mal wieder auf Bewährung ausgesetzt. Der Mann ist schließlich ein "bewährter Nazi".

Ins Blaue spekuliert: Ohne konkreten Vorfall kein Hausverbot. Wegen eine abstrakten Gefährdungslage könnte man deutlich mehr Hausverbote aussprechen.

Und die Klassifizierung "Rechtsextremist" genießt als politische Gesinnung einen besonderen Sozialdatenschutz (§ 67 Abs. 12 SGB X), so dass fraglich ist, ob sie zur Aufgabenerfüllung überhaupt erfasst werden darf.


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