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FAZ: Ismaik klagt gegen 50+1 (Fußball und Sport allgemein)

AdamSmith, ..., Samstag, 01.07.2017, 12:07 (vor 3090 Tagen) @ Schnippelbohne

Ich frage mich, ob er nicht eine eigene Betroffenheit nachweisen müsste, um klageberechtigt zu sein, d.h. darlegen müsste, [...]

Der erste Schritt ist nicht die Klage vor einem Landgericht, sondern eine Beschwerde beim Bundeskartellamt oder der EU-Kommission. Dafür reicht wohl eine objektive Beschränkung durch eine wettbewerbswidrige Massnahme. Das Verfahren des Kartellamts wird dann als Verwaltungsverfahren geführt. Das Kartellamt muss den Sachverhalt aus allen Aspekten ermitteln. Es geht nicht nur darum, ob Ismaik benachteiligt ist, sondern ob 50+1 eine unzulässige Beschränkung des Wettbewerbs ist (wahrscheinlich ja) und wenn ja, ob sie notwendig ist, um Wettbewerbsziele zu erreichen (möglicherweise, bin das skeptisch). In dem Verfahren können sich alle interessierten Parteien äußern.

Mein Problem ist, ich halte die Kompetenz von DFB und DFL nicht für ausreichend, sich hier erfolgreich zu verteidigen. Die bisher erteilten Ausnahme-Regelungen sprechen auch nicht für die Notwendigkeit von 50+1.
Ein weiterer Punkt, sind die deutschen Ligen mit 50+1 wirklich stabiler als Ligen, in denen Vereine frei gehandelt werden können, auch das ist fraglich.


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