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FAZ: Ismaik klagt gegen 50+1 (Fußball und Sport allgemein)

Schnippelbohne, Bauernland, Samstag, 01.07.2017, 01:41 (vor 3091 Tagen) @ AdamSmith

Ich frage mich, ob er nicht eine eigene Betroffenheit nachweisen müsste, um klageberechtigt zu sein, d.h. darlegen müsste, dass er die Mehrheit schon hätte, wenn 50+1 nicht wäre? Z.B. aufgrund von irgendwelchen Verträgen, sie wegen 50+1 ungültig sind oder sowas. Grundsätzlich kann man ja in Deutschland nur klagen, wenn man selbst einen Nachteil hat und nicht, weil man irgendwas doof findet, z.B. ein Gesetz, von dem man selbst garnicht betroffen ist. Wie will er denn nachweisen, dass die Übernahme der Mehrheit bei 1860 nur an 50+1 gescheitert ist? Der Verein muss doch in der jetzigen Struktur so oder so zustimmen? Selbst wenn 50+1 gegen Wettbewerbsrecht verstößt, wäre doch die Struktur von 1860 erstmal unverändert, d.h. Ismaik hätte die Mehrheit nicht automatisch. Daher würde mich die Begründung seiner Beschwerde mal interessieren.
Wenn 1860 selbst klagen würde, wäre das meiner Meinung nach was anderes, weil dort ja auf jeden Fall eine Betroffenheit vorliegt, wenn man nicht weitere Anteile abgeben kann, obwohl man es vielleicht möchte. Aber dass 1860 selbst klagt, hat der Verein ja schon ausgeschlossen.
Na ja, das Ganze wird sich wohl eh lange hinziehen.


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