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Untauglich für Beweise (Sonstiges)

Kulibi77, Samstag, 24.06.2017, 19:44 (vor 2496 Tagen) @ Nietzsche

Jetzt verstehe ich endlich, was Du die ganze Zeit meinst. Wir haben aneinander vorbeigeredet.
Die Sicherheitslücken braucht man nicht, um den Trojaner zu installieren. Die braucht der Trojaner, um zu funktionieren!
Das Aufbringen ist kein Ding. Aber die Trojanersoftware funktioniert nur, indem sie Sicherheitslücken ausnutzt.

Das ist ein grundlegend falsches Verständnis. Wenn wir z.B. über 0-Day-Exploits reden, dann geht es um Schwachstellen die ein Aufbringen von außen erlauben. Es gibt nur zwei Methoden: Entweder durch solche Lücken einzudringen oder den Nutzer dazu zu bringen von selbst etwas gefährliches auszuführen (also z.B. einen E-Mail-Anhang zu öffnen). Das ist keine Softwarelücke, das ist Dummheit des Users. Das umgehen von Antivirussoftware dagegen ist keine "Sicherheitslücke", sondern immanente Funktion dieser Antivirussoftware die auf Erfahrung und Wissen beruht. Es gibt kostenlose und legale open source Software um Antivirensoftware zu umgehen. Antivirensoftware erkennt Fingerabdrücke oder heuristische Muster bekannter Software. Da es aber potentiell unendlich viele Abdrücke und Muster gibt kann eine Antivirussoftware immer nur hinterher rennen.
Und selbst das setzt vorraus dass der User klug genug ist überhaupt auch nur eine kostenlose Antivirensoftware einzusetzen.

Weil es völlig verschiedene Dinge sind. Nur weil Du beides ans "Anruf" bezeichnest, ist es nicht gleich.
Du betrachtest es einfach von der Handlung her, A spricht mit B, daher beides gleich. Was aber technisch geschieht sind zwei völlig verschiedene Sachen.
Beides als Anruf zu bezeichnen, ist eine Vereinfachung oder eine Analogie, aber eben nicht das, was technisch tatsächlich passiert.

Natürlich ist es dasselbe. Es war auch schon davor dasselbe. Beides ist per Definition "Telekommunikation". Und auch die richterlichen Beschlüsse von vor dieser Gesetzesänderung haben erlaubt beides zu überwachen. Denn sie erlauben die Überwachung von Telekommunikation. "Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden." §100a StPO (treffender Weise betitelt mit "Telekommunikationsüberwachung")

Das Problem ist nur die technische Erbringung dieser prinzipiell erlaubten Überwachung. Man kann entweder die Verschlüsselung knacken, wie es unsere US-Freunde machen, oder vor der Verschlüsselung ansetzen. Und im Sinne des Rechts auf Privatssphäre macht mir ein Staat mehr Sorgen der in der Lage ist fast jede Standard Verschlüsselung zu knacken (und damit auch auf ältere Daten zuzugreifen), als ein Staat der einen Heidenaufwand betreiben muss um überhaupt an die Gespräche von Morgen zu kommen.

Ein Trojaner ist wie die gesamte Wohnung verwanzen. Es ist ein stärkerer Eingriff als eine TKÜ.

Vielleicht hat der Gesetzgeber deswegen dem Einsatz die selbe rechtliche Hürde gegeben wie bei der Akustischen Wohnraumüberwachung? Der Einsatz des Trojaners ist in den selben Fällen erlaubt wie auch die Akustischen Wohnraumüberwachung.

Und dazu muss man sicherstellen, dass Dein Gerät unsicher ist!

In 98% der Fälle reicht die Dummheit des Users.

Nein, werden sie nicht. Es wird nicht teurer, es ist nicht möglich. Das haben selbst die Politiker inzwischen eingesehen, weshalb sie ja nen Trojaner wollen.

Also die US-Behörden sind in der Lage verschlüsselte Skypegespräche oder Whatsappgespräche zu entschlüsseln. Wenn die das können, dann können wir das auch. Es kostet halt nur eine Menge Geld.


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