Willkommen im BVB-Forum

Wahlen in Großbritannien (Sonstiges)

Zoon, Donnerstag, 08.06.2017, 23:54 (vor 3380 Tagen) @ Voomy

Meiner Erinnerung ist die Rücknahme der Austrittserklärung im EU-Vertrag nicht geregelt. Allerdings sind viele Europa- und Völkerrechtler der Auffassung, dass dies möglich ist. Es hat schon mehrfach Austrittserklärungen aus internationalen Organisationen gegeben, die zeitversetzt Wirkung erzeugen sollten, und die zurückgenommen wurden, bevor diese Wirkung eintrat. Das wurde stets akzeptiert. Beim EU-Austritt würden die EU-Partner das sicherlich auch akzeptieren. Könnte schon sein, dass die Briten für diese Akzeptanz noch das ein oder andere Zugeständnis machen müssen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: