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Stellungnahme des Fanprojektes zum Polizeieinsatz (BVB)

Büdi, Waltrop, Dienstag, 23.05.2017, 09:18 (vor 3359 Tagen) @ Matze0989

Junge Junge, da wird aber einiges an Halbwissen zusammengewürfelt.

Flugzeuge mit Unschuldigen an Bord dürfen nicht abgeschossen werden weil nach Artikel 1 GG Leben nicht mit Leben aufgewogen werden darf.
Mit der zu beachtenden Verhältnismäßigkeit bei polizeilichen Zwangsmaßnahmen hat das reichlich wenig zu tun.
Man darf beispielsweise, wenn bei einer Demonstration aus der Menge heraus mit Handfeuerwaffen geschossen wird, zurück in die Menge schießen.


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