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Stellungnahme des Fanprojektes zum Polizeieinsatz (BVB)

mrg, Dortmund, Montag, 22.05.2017, 17:49 (vor 3154 Tagen) @ AndyAC

Es gibt in Deutschland immernoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zusätzlich ist die Verwendung von Pyrotechnik nicht per se eine Straftat - es müssen erst die Umstände stimmen. Es kommt durchaus eine Ordnungswidrigkeit in Betracht.
Von daher muss man fragen dürfen, ob die Polizei hier ihre Prioritäten richtig setzt.


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