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Schattenjustiz (Fußball und Sport allgemein)

Chappi1991, Donnerstag, 09.03.2017, 16:29 (vor 3465 Tagen) @ Rupo

Nun denn, vielleicht geht der betroffene in Revision oder bemüht das Bundesverfassungsgericht

wieso das kommt doch vom Bundesgerichtshof
Google via: Bundesgerichtshof bejaht Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden eines Knallkörpers im Fußballstadion

hat doch die Instanzen durchlaufen...was soll da gegen die Verfassung verstoßen?

Finde ich auch okay so. Ganz anders liegt die Sache für mich, wenn jemand dafür belangt werden soll, wenn er ein Plakat hochgehalten hat. Ich hoffe, dass da niemals jemand für zahlen muss. Und wenn, dass es gerichtlich gekippt wird.


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