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OLG Köln verurteilt Böllerwerfer (Fußball und Sport allgemein)

Donngal, Donnerstag, 09.03.2017, 15:08 (vor 3466 Tagen) @ MDomi

Er zerstört das Leben anderer vorsätzlich. Die Strafe wäre nur gerecht.

Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Ein Mord für einen Mord.


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